Schutzkonzept

TC Menden e.V. • Version vom 20. Juni 2025

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1. Vorwort

„Wir sind nicht nur für das verantwortlich, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun."
— Molière

Der TC Menden setzt sich für ein tolerantes, freundliches, friedliches und faires Miteinander ein. Gemeinsam schaffen wir eine wertschätzende Umgebung und tolerieren kein abwertendes, sexistisches, diskriminierendes, bedrohliches oder gewalttätiges Verhalten – egal ob verbal oder nonverbal.

Wir beziehen gemeinsam Stellung und jedes Mitglied trägt Mitverantwortung dafür, dass in unserem Verein eine Kultur des friedlichen Miteinanders, der Kooperation, der Achtsamkeit und des Hinschauens gelebt wird. Wir verpflichten uns, das Thema Schutz in all seinen Facetten zu betrachten und umzusetzen.

Zielsetzung

Die Zielsetzung dieses Präventions- und Schutzkonzepts ist die Etablierung einer „Kultur der Achtsamkeit, des Hinschauens und Handelns" in unserem Verein. Dazu gehört:

  • Allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen sicheren Raum für die Ausübung ihres Sports zu geben
  • Dass jede Sportlerin und jeder Sportler Verantwortung für einen grenzachtenden und respektvollen Umgang miteinander übernimmt
  • Dass jede Person bewusst ist, wie wichtig es ist, aufeinander achtzugeben
  • Schutz von Trainer*innen, Mitarbeiter*innen und ehrenamtlich Tätigen durch eindeutige Empfehlungen und Leitlinien

2. Begriffsbestimmungen

Grundsätzlich bergen die körperliche und emotionale Nähe sowie Abhängigkeitsverhältnisse, die im Sport entstehen können, Gefahren für sexualisierte Gewalt.

Diese kann sich im Sport auf unterschiedliche Weise zeigen. Sie kann sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern und Jugendlichen ausgehen. Oft nutzen Täter*innen ihre Machtposition, um mit sexuellen Handlungen die eigenen Bedürfnisse gegen den Willen der Betroffenen zu befriedigen.

2.1 Sexualisierte und sexuelle Gewalt

Sexualisierte Gewalt: Bei sexualisierter Gewalt steht nicht vorrangig ein sexuelles Motiv im Vordergrund, sondern vielmehr die Machtdemonstration, die sich sexueller oder sexualbezogener Handlungen bedient, um den bzw. die Gegenüber zu erniedrigen, zu demütigen und zu entwürdigen.

Sexuelle Gewalt: Bei sexueller Gewalt ist das Handlungsmotiv der sexuellen Handlungen gegen den Willen der betroffenen Person in jedem Fall sexuell begründet.

Formen der sexualisierten Gewalt

Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt:

  • Sexistische Witze, Bemerkungen oder Text-/Bildnachrichten
  • Nachpfeifen oder Nachrufen
  • Sexuell anzügliche Bemerkungen und Blicke
  • Ausfragen nach Beziehungen oder sexuellen Gewohnheiten

Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt:

Unter sexualisierter Gewalt mit Körperkontakt versteht man sexuelle Berührungen wie z.B. Küsse bis hin zum ausgeführten Sex gegen den Willen der betroffenen Person.

2.2 Grenzverletzungen

Bei Grenzverletzungen sprechen wir von einmaligen oder gelegentlichen Handlungen, die unabsichtlich erfolgen und mit der Bitte um Entschuldigung korrigierbar sind. Dabei ist die Unangemessenheit im Verhalten abhängig vom subjektiven Empfinden des betroffenen Menschen (z.B. eine unabsichtliche, versehentliche Berührung).

Wichtig: Grenzverletzendes Verhalten benennen, korrigieren und um Entschuldigung bitten.

2.3 Übergriffe

Übergriffe sind nicht zufällig oder aus Versehen. Sie resultieren häufig aus persönlichen oder fachlichen Defiziten. Die Übergriffe gehören zu den typischen Täterstrategien. Mit diesen offenbar zufälligen Berührungen oder auch sprachlichen Andeutungen testen die Täter*innen, inwiefern sich die Kinder und Jugendlichen manipulieren und von der Gruppe isolieren lassen.

2.4 Straftatbestand

Strafrechtlich relevante Gewaltformen sind sexuelle Handlungen mit, am oder vor dem Kind (und der Versuch dieser). Straftatbestände sind z.B.:

  • Ausgeführter Sex gegen den Willen der betroffenen Person
  • Sexuelle Berührungen
  • Erstellen und/oder Verbreiten von Nacktbildern

In diesen Fällen ist die Polizei unverzüglich zu kontaktieren.

3. Besonderheiten des Sports

3.1 Wer sind die Täter*innen?

In der Hälfte der Fälle stammen die Täter*innen aus der eigenen Familie (25 %) oder dem näheren Umfeld (25 %) des Kindes/Jugendlichen. Lediglich 50 % der Täter*innen sind ihren Opfern unbekannt.

3.2 Strategien der Täter*innen

Wichtige Erkenntnisse zu Täterstrategien:

  • Sexualisierte Gewalt wird zumeist von männlichen erwachsenen Tätern begangen
  • Ein Drittel der Delikte wird von (männlichen) Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren verübt
  • Auch Mädchen und Frauen dürfen als potenzielle Täterinnen nicht ausgeschlossen werden
  • Nicht alle Täter*innen sind pädosexuell, aber 2/3 der Täter*innen sind situativ übergriffig

Bei sexualisierter Gewalt handelt es sich zumeist um eine bewusste, lang vorbereitete und geplante Tat. Dabei setzen pädosexuelle wie situative Täter*innen gezielt auf das ihnen entgegengebrachte Vertrauen.

Typischer Ablauf:

  1. Testritualen zur Prüfung der Widerstandskraft (anzügliche Bemerkungen, „zufällige" Berührungen)
  2. Systematische Einbindung durch besondere Zuwendungen und Aufmerksamkeit
  3. Manipulation des Umfelds (positives Auftreten, Beliebtheit)
  4. Gezielter Missbrauch an ausgesuchten Orten ohne Zeugenschaft
  5. Suggerierung von Schuldzuweisung und Sprechverbot

3.3 Was begünstigt sexualisierte Gewalt in Sportvereinen?

Die Möglichkeit der Teilnahme für jede und jeden in einem Sportverein, die dort herrschenden Machtverhältnisse und Hierarchien, die Leistungsorientierung und die Körperzentriertheit bieten potenziellen Täter*innen günstige Gelegenheiten.

Zugang:

  • Regelmäßiger Kontakt
  • Vertrauen, Bindung, Beziehung
  • Kaum Zugangsbeschränkungen
  • Große Anzahl an Menschen zum „Auswählen"

Macht und Hierarchien:

  • Kompetenz- und Altersgefälle
  • Geschlechterhierarchien
  • Idole/Vorbildfunktion
  • Stereotype Mediendarstellung

Leistungsorientierung:

  • Abhängigkeit von Trainer*innen, finanzieller Förderung, Kadernominierung

Körperzentriertheit:

  • Körperkontakt und körperliche Nähe
  • Kleidung
  • Abgeschirmte Situationen
  • Umkleiden/Duschen
  • Anfahrten und Übernachtungen

4. Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen

Die Anlage des TC Menden liegt in einem schlecht einsehbaren, bewaldeten Gebiet. Nicht alle Bereiche des großen Geländes sind vom Clubhaus aus einsehbar. Diese Tatsache birgt Gefahren und für Täter*innen die Möglichkeit zu sexualisierten Handlungen.

Daher bitten wir alle Mitglieder: Achtet aufeinander und haltet die Augen offen. SCHWEIGEN SCHÜTZT DIE FALSCHEN!

4.1 Ansprechperson(en) und Arbeitsgruppe

Der Vorstand des TC Menden ernennt mindestens eine Ansprechperson, die sich um die Belange rund um das Thema sexualisierte Gewalt kümmert. Die Ansprechperson ist für die Bildung einer Arbeitsgruppe verantwortlich.

Aufgaben der Arbeitsgruppe:

  • Erstellung des Schutzkonzepts
  • Handlung bei Vorfällen und Verdachtsfällen entsprechend dem Interventionsplan
  • Bindeglied zwischen allen Betroffenen
  • Unterliegen der Schweigepflicht und des Datenschutzes
  • Treffen 2x jährlich zur Besprechung aktueller Themen

Die Kontaktdaten mehrerer Mitglieder der Arbeitsgruppe werden auf der Vereinshomepage und in diesem Schutzkonzept veröffentlicht.

4.2 Aufgabenprofil der Ansprechperson(en)

Die Ansprechperson(en) ist/sind für folgende Aufgaben verantwortlich:

  • Präventionsmaßnahmen koordinieren
  • Kontakt zu Fach- und Beratungsstellen aufnehmen
  • Das Thema interpersonelle Gewalt enttabuisieren
  • Strukturen und Abläufe im Verein überprüfen
  • Fehlverhalten aufnehmen und thematisieren
  • Fortbildungen zum Thema organisieren
  • Umsetzung der Maßnahmen diskutieren und initiieren

Erster Kontakt bei Verdacht für:

  • Ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende und Honorarkräfte
  • Trainer*innen und Übungsleiter*innen
  • Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern/Erziehungsberechtigte

Organisation des Krisenmanagements:

  • Arbeitsgruppe einberufen
  • Anfrage und Vorgehen dokumentieren
  • Verantwortliche informieren (z.B. Vorstand)
  • Fachberatungsstelle einbeziehen
  • Grenzverletzungen zur Anzeige bringen (in Absprache mit Fachberatungsstellen)

4.3 Grenzen der Ansprechperson(en)

Die Ansprechperson(en) ist NICHT zuständig für:

  • Fachberatung und therapeutische Arbeit mit Betroffenen
  • Beratung von Verursacher*innen und Täter*innen
  • Therapeutisches oder ermittelndes Tätigwerden

Diese Aufgaben werden an örtliche Fachstellen weitergeleitet. Die Ansprechperson(en) werden entsprechend geschult und bilden sich regelmäßig fort.

4.4 Trainingsbetrieb

Einstellung und Qualifikation:

  • Der Vorstand entscheidet über die Einstellung der Trainer*innen
  • Trainer*innen müssen eine gültige DOSB-Lizenz oder entsprechende Nachweise vorweisen
  • Unterzeichnung des Ehrenkodex und Achtung des Leitbilds
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (Erneuerung nach 5 Jahren)

Kommunikation und Umgang:

  • Trainersprache ist stets wertschätzend, respektvoll und sachlich
  • Verzicht auf sexistische und gewalttätige Äußerungen
  • Achtung auf respektvollen Umgang der Teilnehmenden untereinander
  • Information des Vorstands bei wiederholten Verstößen
  • In extremen Situationen: Recht auf Anwesenheit eines Elternteils

Aufsichtspflicht:

  • Beginnt zum Zeitpunkt der Anwesenheit auf dem Trainingsplatz
  • Endet mit dem Trainingsende
  • Wege vom und zum Training liegen in Verantwortung der Eltern
  • Umkleiden/Toiletten: Kinder unter 14 Jahren werden von 2. Kind begleitet

Bewegungskorrektur:

Die Bewegungskorrektur findet – wann immer möglich – nach dem Prinzip „hands off" in Form von Bewegungsbeschreibungen statt.

Bei taktiler Hilfestellung (hands on):

  • Vorherige Erlaubnis einholen
  • Exakte Erklärung der taktilen Hilfe
  • Reduzierung auf das Notwendigste
  • Hinweis auf taktiles Training bei Anmeldung/Elternversammlung
  • Respektierung der Ablehnung durch Kind oder Eltern

Videoanalyse:

  • Schriftliches Einverständnis von Eltern und Kind/Jugendlichem erforderlich (bis 18 Jahre)
  • Verwendung des eigenen Handys des Kindes bevorzugt
  • Datenlöschung vor den Augen des Kindes spätestens zum Ende der Trainingsstunde
  • Information über Einsatz bei Jugendversammlungen

Körperkontakt:

  • Tennis ist primär ein Einzelsport
  • Körperkontakt durch Emotionalität kann vorkommen
  • Nur mit Einverständnis aller Beteiligten erlaubt
  • 1:1-Situationen in geschlossenen Hallen: Auf Wunsch Anwesenheit eines Elternteils möglich
  • Respektierung persönlicher Grenzen („Nein heißt Nein")

Weitere Maßnahmen:

  • Platz 7: Installation einer Bande zum Schutz vor ungewünschten Blicken Fremder
  • Bei Verletzungen: Trainer*innen zur 1. Hilfe verpflichtet
  • Anständige, gepflegte Bekleidung (keine anzügliche Tenniskleidung)
  • Grundsätzliches Verbot, Kinder/Jugendliche alleine in privaten Bereich mitzunehmen („Sechs-Augen-Prinzip")

4.5 Ausbildungen und Schulungen

  • Regelmäßige Schulungen zur sexualisierten und interpersonellen Gewalt für Vorstandsmitglieder, Ansprechpersonen, Arbeitsgruppe und Trainer*innen („Kurz & Gut")
  • Informationsveranstaltungen für alle Vereinsmitglieder durch örtliche Beratungsstelle

4.6 Clubhaus und Platzanlage

Umkleiden und Sanitärräume:

  • Je eine Umkleidekabine und separate Toilette für Damen und Herren
  • Strikte Geschlechtertrennung in Sanitärräumen und Umkleiden
  • Aushang mit Hinweis auf rücksichtsvolles Verhalten
  • Verbot von Fotos und Videoaufnahmen in Umkleiden

Beleuchtung:

  • Haupteingang und Spielereingang: Leuchte mit Bewegungsmelder für mehr Sicherheit

Spielplatz:

  • Nicht einsehbar vom Clubhaus, Terrasse und Plätzen 3-7
  • Risiko bekannt, aber Verriegelung nicht umsetzbar
  • Schild mit Hinweis auf Aufsichtspflicht der Eltern/Erziehungsberechtigten
  • Hinweis auf respektvolles Miteinander

4.7 Mannschaftsspiele und Turniere

Fahrten zu Spielen:

  • Klare Kommunikation, wer die Fahrten übernimmt
  • Rechtzeitige Bekanntgabe von Fahrerwechseln
  • Neben fremden Kindern immer eine 3. Person im Auto (z.B. eigenes Kind)
  • Unvermeidbare 1:1-Situationen offen kommunizieren

Körperkontakt bei Siegen/Niederlagen:

  • Körperkontakte sind oft „ritualisiert"
  • Berücksichtigung, dass sich Sportler*innen unwohl fühlen können
  • Thematisierung mit Sportler*innen
  • Klare Absprachen treffen (Signale vereinbaren)

4.8 Camps und Fahrten

Vorbereitung:

  • Sensibilisierung aller Trainer*innen und Begleitpersonen
  • Thematisierung problematischer Situationen
  • Abstimmung von Verhaltensregeln
  • Schutz der Kinder/Jugendlichen und begleitenden Trainer*innen

Übernachtungen:

  • Trennung der Schlafräume von Kindern/Jugendlichen und Begleitpersonen
  • Begleitpersonen dürfen Schlafräume nicht ungefragt betreten
  • Vermeidung von 1:1-Situationen in geschlossenen Räumen
  • Unterstützung beim Toilettengang: Vorabkommunikation mit Eltern, gleichgeschlechtlich, beiderseitiges Einverständnis
  • Bei Verletzungen: 1. Hilfe verpflichtend

5. Einsatz digitaler Medien

WhatsApp-Kommunikation:

  • Organisation des Trainingsbetriebs und der Mannschaftsspiele
  • Bei Kindern unter 13 Jahren: Kommunikation nur über Eltern/Erziehungsberechtigte
  • Bei Kindern unter 13 Jahren: Gruppenchats mit Trainer*innen, Jugendwartin, Eltern und Kindern
  • Bei älteren Jugendlichen: Kontakt nur zu Informationszwecken bzgl. Training und Spielbetrieb
  • Hinweis: Private Angelegenheiten nicht über WhatsApp klären

6. Öffentlichkeitsarbeit

Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotos:

  • Bei Vereinsanmeldung/Trainingsanmeldung wird Einverständniserklärung unterschrieben
  • Bei Kindern/Jugendlichen: Unterschrift der Eltern/Erziehungsberechtigten
  • Veröffentlichung auf offiziellen Kanälen: Homepage, WhatsApp, Instagram
  • Pflege nur durch autorisierte Personen
  • Achtung: Keine diffamierenden, mehrdeutigen oder demütigenden Darstellungen

6.1 Ergänzung der Vereinssatzung

Die Vereinssatzung wird um folgende Formulierung ergänzt:

Der Verein, seine Amtsträger*innen und Mitarbeiter*innen bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und treten für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.

Der Verein pflegt eine Aufmerksamkeitskultur und führt regelmäßig Präventionsmaßnahmen durch. Zur Sicherstellung erlässt der Gesamtvorstand ein entsprechendes Schutzkonzept mit:

  • Verpflichtender Erklärung zu einem Ehrenkodex
  • Verpflichtender Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
  • Anerkennung der Leitlinien
  • Benennung von Ansprechpersonen

7. Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

Der TC Menden strebt die Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis an. Die Erarbeitung und lebendige Umsetzung des Schutzkonzepts ist ein erster Schritt in diese Richtung. Die Zusammenarbeit mit örtlichen Beratungsstellen ist bereits aufgebaut.

8. Intervention

Trotz aller Präventionsmaßnahmen muss der TC Menden auf Verdachtsfälle vorbereitet sein. Diskretion und Opferschutz stehen dabei an erster Stelle. Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten sowie der Datenschutz werden geachtet.

8.1 Unschuldsvermutung

Bei jedem Verdacht muss die strafrechtliche Unschuldsvermutung der beschuldigten Person Anwendung finden. Es darf nicht zu einer vorschnellen oder öffentlichen Vorverurteilung kommen.

Diese Unschuldsvermutung gilt bis zu einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung.

8.2 Vorgehensweise im Verdachtsfall

Grundsätze:

  • Beachtung der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen und Verursacher*innen
  • Alle Mitglieder kennen die Ansprechperson(en) und Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
  • Offene Kommunikation ohne Konsequenzen möglich (Verschwiegenheitspflicht)
  • Handlungspflicht, aber keine Anzeigepflicht

Interventionsschritte:

Schritt 1: Gesprächsprotokoll führen

Das Protokoll ist sachlich, rein informativ und enthält keine Interpretationen:

  • Wer ruft/spricht an? Name, Funktion
  • Was ist der Grund? Welche Situation? Was? Wann? Wo?
  • Wer ist Betroffene*r? Alter, Geschlecht, Funktion, Beziehung
  • Wer wird als Täter*in verdächtigt? Alter, Geschlecht, Funktion, Beziehung
  • Was wurde bereits unternommen? Wer wurde informiert?
  • Wie wird verblieben? Weitere Schritte? Wünsche, Bedürfnisse, Lösungsideen?

Schritt 2: Transparenz gewährleisten

  • Entscheidungen nicht über den Kopf der betroffenen Person hinweg treffen
  • Hinweis auf mögliche Weiterleitung an entsprechende Personen (Eltern, Vorstand, Fachberatungsstelle)
  • Eltern nur ansprechen, wenn nicht involviert
  • Keine Versprechen geben, die nicht eingehalten werden können

Schritt 3: Gespräche führen

  • Bei Kindern bis 12 Jahren: Gespräche im Beisein der Eltern/Erziehungsberechtigten
  • Ab 12 Jahren: Situationsbedingt entscheiden
  • Gespräche grundsätzlich zu zweit führen
  • Kind/Jugendliche*r wird einbezogen, nichts ohne ihr/sein Wissen
  • Alle Gespräche werden protokolliert und dokumentiert

Schritt 4: Information des Vorstands

  • Ansprechperson informiert Vorstand über Verdachtsfall
  • Information erfolgt nach Gesprächen mit Kind/Jugendliche*r und Eltern
  • Nur bei bestätigtem Verdacht

Schritt 5: Sofortmaßnahmen

Bei erhärtetem Verdacht:

  • Sofortige Beurlaubung (bei Trainer*innen und Mitarbeiter*innen)
  • Befristetes Hausverbot (Verbot, Tennisanlage zu betreten)

Schritt 6: Fachberatungsstelle einschalten

  • Ansprechperson sucht Unterstützung bei Fachberatungsstelle
  • Beratung über weitere Interventionsmöglichkeiten
  • Ggf. rechtliche Schritte
  • Weitere Unterstützungsmaßnahmen (psychologische, rechtliche Beratung)

Schritt 7: Rehabilitation bei unbestätigtem Verdacht

  • Rehabilitätsgespräche durch Vorstand
  • Mit Kind/Jugendliche*r, Eltern/Erziehungsberechtigten und beschuldigter Person
  • Ziel: Vollständige Rehabilitation
  • Fachliche Begleitung zur Wiederherstellung des Vertrauensverhältnisses

Schritt 8: Öffentlichkeitsarbeit

  • Gemeinsame Entscheidung mit Vorstand über Information der Mitglieder
  • Wahrung der Anonymität
  • Vermeidung von „Gerüchteküche"
  • Gewissenhafte Aufarbeitung des Falles
  • Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen

8.3 Möglichkeiten im Umgang mit dem Täter oder der Täterin

Bestätigt sich ein Verdachtsfall, muss der Vorstand tätig werden.

8.3.1 Dienstrechtliche Möglichkeiten für Hauptamtliche

  • Rüge/Ermahnung
  • Abmahnung
  • Verhaltensbedingte Kündigung
  • Fristlose Kündigung
  • Ordentliche Kündigung
  • Strafanzeige

8.3.2 Möglichkeiten bei Ehrenamtlichen

  • Rüge/Ermahnung
  • Entbindung aus Verantwortung
  • Strafanzeige

8.4 Übersicht Krisenplan

Der detaillierte Krisenplan zeigt schematisch die Interventionsschritte bei verschiedenen Verdachtsszenarien:

  • Grenzverletzung
  • Übergriff
  • Straftat

Für jede Situation sind klare Handlungsschritte, Zuständigkeiten und externe Kontaktstellen definiert.

9. Mitglieder der Arbeitsgruppe

NameTelefon
Verena Humpert (Ansprechperson)0177 3280694
Paula Schulz
Lotta Julke
Maria Spies01511 7650896
Marie Klute
Lena Wulff01575 1781859
Clemens Markmann
Ida Zimmermann
Hanna Remes0162 7346160
Jana Zimmermann0179 3929725
Sarah Riebel

10. Kontaktadressen

Beratung von Betroffenen nach (sexuellen) Übergriffen

Zweckverband für Psychologische Beratung und Hilfen
Fachdienst gegen sexualisierte Gewalt
Arndtstraße 14, 58708 Menden

Ansprechpartnerin: Frau Prell-Tuttas
Tel: 02371 47827-30
Mobil: 0176 40444602
E-Mail: menden@zfb-iserlohn.de oder y.prell-tuttas@zfb-iserlohn.de

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im familiären Umfeld

Beratungsstelle des Zweckverbands

Ansprechpartnerin: Lea Knöppel
Tel: 02371 4782747
E-Mail: 8bBeratung@zfb-iserlohn.de

Jugendamt Menden

Abteilung Jugend und Familie
Neumarkt 5, 58706 Menden

Tel: 02373 903-0
E-Mail: jugendamt-menden@menden.de

Leitung: Christian Goebels
Tel: 02373 903-1486
E-Mail: c.goebels@menden.de

Bei Fällen akuter Kindeswohlgefährdung

Team Erzieherische Hilfen: ASD - WJH - Beistandschaft - Jugendgerichtshilfe

Sprechzeiten:
Täglich 8:15 - 10:00 Uhr
Donnerstag nachmittags 14:30 - 15:30 Uhr

Tagesrufbereitschaft: 0160 32 77 124

An Wochenenden und außerhalb der Öffnungszeiten:
Polizeidienststelle Menden
Tel: 02373 90990

Bei tennisspezifischen Anliegen

Westfälischer Tennisverband
Westicker Str. 32, 59174 Kamen

Ansprechpartnerin: Tina Dragutinovic-Moos
Tel: 02307 9246024
E-Mail: tdragutinovic@wtv.de

11. Schlusswort

Mit diesem Schutzkonzept haben wir einen wichtigen Schritt getan, um unseren Verein zu einem sicheren Ort für alle Mitglieder zu machen. Wir verstehen dies als einen fortlaufenden Prozess und verpflichten uns, die hier festgelegten Maßnahmen konsequent umzusetzen, regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Der Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Jedes Vereinsmitglied trägt Verantwortung dafür, dass wir eine Kultur des Hinsehens und der Achtsamkeit leben. Wir ermutigen alle, wachsam zu sein, Bedenken offen anzusprechen und sich aktiv für ein respektvolles Miteinander einzusetzen.

Unser Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Sportler*innen, Trainer*innen, Ehrenamtliche und Mitarbeitenden sicher und wertgeschätzt fühlen. Nur so können wir unserem Auftrag als Sportverein gerecht werden und die positiven Werte des Sports vermitteln.

Wir danken allen, die an der Erstellung dieses Schutzkonzepts mitgewirkt haben, und laden alle Vereinsmitglieder ein, sich weiterhin aktiv an seiner Umsetzung und Weiterentwicklung zu beteiligen.

Gemeinsam machen wir unseren Verein zu einem Vorbild für Sicherheit und Respekt im Sport.

12. Anlagen

Leitbild des TC Menden e.V.

1. Unser Selbstverständnis

Der TC Menden e.V. ist mehr als ein Sportverein – wir sind eine Gemeinschaft, die den Tennissport lebt und fördert. Unser Verein ist offen für Menschen aller Altersgruppen, Kulturen und Hintergründe. Wir sehen uns als Ort der Begegnung, des Miteinanders und des fairen sportlichen Wettbewerbs.

2. Unsere Ziele

Wir möchten den Tennissport in Menden und der Region stärken, Spaß an Bewegung vermitteln und sowohl Breiten- als auch Leistungssport ermöglichen. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Förderung von Kindern und Jugendlichen, um ihnen sportliche, soziale und persönliche Entwicklungschancen zu bieten.

3. Unsere Werte

  • Respekt & Fairness — Wir gehen wertschätzend, tolerant und verantwortungsbewusst miteinander um.
  • Teamgeist & Gemeinschaft — Wir pflegen ein starkes Miteinander, in dem jede:r willkommen ist und Teil des Vereinslebens werden kann.
  • Engagement & Verantwortung — Wir fördern ehrenamtliches Mitwirken und übernehmen Verantwortung für einen sicheren, achtsamen Umgang – frei von jeder Form von Gewalt. Dabei treten wir entschieden gegen psychische, physische und sexualisierte Gewalt ein.
  • Offenheit & Vielfalt — Wir achten Unterschiede und sehen Vielfalt als Bereicherung.

4. Unser Miteinander

Wir begegnen uns auf Augenhöhe und schaffen ein Umfeld, in dem sich alle Mitglieder – unabhängig von Alter, Geschlecht, Erfahrung oder Herkunft – wohlfühlen können. Transparente Kommunikation, gegenseitige Unterstützung und Zivilcourage sind Grundlage unseres Vereinslebens.

5. Unsere Vision

Wir wollen ein Verein sein, der Tradition mit Zukunft verbindet:

  • Als sportlicher Motor für Menden
  • Als verlässliche:r Partner:in für Familien, Schulen und Institutionen
  • Als Ort, an dem Sport, Gemeinschaft und Freude am Spiel Hand in Hand gehen

6. Unser Beitrag zur Gesellschaft

Der TC Menden e.V. trägt aktiv zum gesellschaftlichen Leben in der Stadt und Region bei. Wir fördern Gesundheit, Fairness und Integration und möchten durch unsere Arbeit einen positiven Beitrag zum sozialen Zusammenhalt leisten.

Dieses Leitbild ist Orientierung und Verpflichtung zugleich – für Mitglieder, Mitarbeitende und die Öffentlichkeit.

Ehrenkodex

Als Mitarbeiter*in, Trainer*in oder Verantwortliche*r des TC Menden e.V. verpflichte ich mich zur Einhaltung folgender Grundsätze:

  1. Ich respektiere die Würde und Persönlichkeit jedes Menschen.
  2. Ich verhalte mich gegenüber allen fair, respektvoll und verantwortungsbewusst.
  3. Ich achte auf die individuelle Situation und die persönlichen Grenzen jedes Einzelnen.
  4. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus und missbrauche meine Position nicht.
  5. Ich verzichte auf jegliche Form von Gewalt – sei sie körperlich, seelisch oder sexualisiert.
  6. Ich beziehe aktiv Stellung gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten.
  7. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen aller Schutzbefohlenen.
  8. Ich gehe achtsam mit Körperkontakt um und frage im Bedarfsfall um Erlaubnis.
  9. Ich gestalte Beziehungen zu Schutzbefohlenen transparent und professionell.
  10. Ich bin mir meiner Vorbildfunktion bewusst und handle entsprechend.
  11. Ich informiere mich regelmäßig über das Schutzkonzept und nehme an Fortbildungen teil.
  12. Ich schaue nicht weg und spreche Fehlverhalten aktiv an.

Mit meiner Unterschrift erkenne ich diesen Ehrenkodex an und verpflichte mich zu dessen Einhaltung.

Verhaltensregeln

Aushang Kabinen-Regeln

  • Sprich an, wenn du dich unwohl fühlst – hier ist Platz für offene Kommunikation.
  • Respektiere die Grenzen anderer – kein absichtliches Anstarren, kein unangemessenes Verhalten.
  • Nutze die Tür im Duschbereich – Privatsphäre geht vor.
  • Umziehen, wie es für dich passt – jeder darf selbst entscheiden, ob und wie er sich umzieht.
  • Kein Körperkontakt ohne Zustimmung – auch im Spaß gilt: erst fragen.
  • Achtet aufeinander – wenn jemand bedrängt wird oder Hilfe braucht, steht zusammen und sprecht miteinander.

Aushang Spielplatz

Für Eltern/Erziehungsberechtigte:

  • Bitte sprecht mit euren Kindern über persönliche Grenzen und ein sicheres Verhalten
  • Achtet darauf, dass eure Kinder wissen: „Nein" sagen ist erlaubt und wichtig

Regeln für Kinder:

  • Nehmt keine Fotos oder Videos von anderen Kindern auf
  • Vermeidet jeglichen Körperkontakt, wenn jemand das nicht möchte – auch nicht im Spiel
  • Sag sofort einem Erwachsenen Bescheid, wenn dir etwas komisch oder unangenehm vorkommt
  • Spielt respektvoll und fair miteinander – wir wollen ein freundliches Miteinander

Ende des Schutzkonzepts

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