TC Menden e.V.

Schutzkonzept

Prävention und Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport

Version vom 20. Juni 2025



1. Vorwort

„Wir sind nicht nur für das verantwortlich, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun."
— Molière

Der TC Menden setzt sich für ein tolerantes, freundliches, friedliches und faires Miteinander ein. Gemeinsam schaffen wir eine wertschätzende Umgebung und tolerieren kein abwertendes, sexistisches, diskriminierendes, bedrohliches oder gewalttätiges Verhalten – egal ob verbal oder nonverbal.

Wir beziehen gemeinsam Stellung und jedes Mitglied trägt Mitverantwortung dafür, dass in unserem Verein eine Kultur des friedlichen Miteinanders, der Kooperation, der Achtsamkeit und des Hinschauens gelebt wird. Wir verpflichten uns, das Thema Schutz in all seinen Facetten zu betrachten und umzusetzen.

Zielsetzung

Die Zielsetzung dieses Präventions- und Schutzkonzepts ist die Etablierung einer „Kultur der Achtsamkeit, des Hinschauens und Handelns" in unserem Verein. Dazu gehört:


2. Begriffsbestimmungen

Grundsätzlich bergen die körperliche und emotionale Nähe sowie Abhängigkeitsverhältnisse, die im Sport entstehen können, Gefahren für sexualisierte Gewalt.

Diese kann sich im Sport auf unterschiedliche Weise zeigen. Sie kann sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern und Jugendlichen ausgehen. Oft nutzen Täter*innen ihre Machtposition, um mit sexuellen Handlungen die eigenen Bedürfnisse gegen den Willen der Betroffenen zu befriedigen.

2.1 Sexualisierte und sexuelle Gewalt

Sexualisierte Gewalt: Bei sexualisierter Gewalt steht nicht vorrangig ein sexuelles Motiv im Vordergrund, sondern vielmehr die Machtdemonstration, die sich sexueller oder sexualbezogener Handlungen bedient, um den bzw. die GegenĂĽber zu erniedrigen, zu demĂĽtigen und zu entwĂĽrdigen.

Sexuelle Gewalt: Bei sexueller Gewalt ist das Handlungsmotiv der sexuellen Handlungen gegen den Willen der betroffenen Person in jedem Fall sexuell begrĂĽndet.

Formen der sexualisierten Gewalt

Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt:

Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt:

Unter sexualisierter Gewalt mit Körperkontakt versteht man sexuelle Berührungen wie z.B. Küsse bis hin zum ausgeführten Sex gegen den Willen der betroffenen Person.

2.2 Grenzverletzungen

Bei Grenzverletzungen sprechen wir von einmaligen oder gelegentlichen Handlungen, die unabsichtlich erfolgen und mit der Bitte um Entschuldigung korrigierbar sind. Dabei ist die Unangemessenheit im Verhalten abhängig vom subjektiven Empfinden des betroffenen Menschen (z.B. eine unabsichtliche, versehentliche Berührung).

Wichtig: Grenzverletzendes Verhalten benennen, korrigieren und um Entschuldigung bitten.

2.3 Ăśbergriffe

Übergriffe sind nicht zufällig oder aus Versehen. Sie resultieren häufig aus persönlichen oder fachlichen Defiziten. Die Übergriffe gehören zu den typischen Täterstrategien. Mit diesen offenbar zufälligen Berührungen oder auch sprachlichen Andeutungen testen die Täter*innen, inwiefern sich die Kinder und Jugendlichen manipulieren und von der Gruppe isolieren lassen.

2.4 Straftatbestand

Strafrechtlich relevante Gewaltformen sind sexuelle Handlungen mit, am oder vor dem Kind (und der Versuch dieser). Straftatbestände sind z.B.:

In diesen Fällen ist die Polizei unverzüglich zu kontaktieren.


3. Besonderheiten des Sports

3.1 Wer sind die Täter*innen?

In der Hälfte der Fälle stammen die Täter*innen aus der eigenen Familie (25 %) oder dem näheren Umfeld (25 %) des Kindes/Jugendlichen. Lediglich 50 % der Täter*innen sind ihren Opfern unbekannt.

3.2 Strategien der Täter*innen

Wichtige Erkenntnisse zu Täterstrategien:

Bei sexualisierter Gewalt handelt es sich zumeist um eine bewusste, lang vorbereitete und geplante Tat. Dabei setzen pädosexuelle wie situative Täter*innen gezielt auf das ihnen entgegengebrachte Vertrauen.

Typischer Ablauf:

  1. Testritualen zur Prüfung der Widerstandskraft (anzügliche Bemerkungen, „zufällige" Berührungen)
  2. Systematische Einbindung durch besondere Zuwendungen und Aufmerksamkeit
  3. Manipulation des Umfelds (positives Auftreten, Beliebtheit)
  4. Gezielter Missbrauch an ausgesuchten Orten ohne Zeugenschaft
  5. Suggerierung von Schuldzuweisung und Sprechverbot

3.3 Was begĂĽnstigt sexualisierte Gewalt in Sportvereinen?

Die Möglichkeit der Teilnahme für jede und jeden in einem Sportverein, die dort herrschenden Machtverhältnisse und Hierarchien, die Leistungsorientierung und die Körperzentriertheit bieten potenziellen Täter*innen günstige Gelegenheiten.

Zugang:

Macht und Hierarchien:

Leistungsorientierung:

Körperzentriertheit:


4. Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen

Die Anlage des TC Menden liegt in einem schlecht einsehbaren, bewaldeten Gebiet. Nicht alle Bereiche des großen Geländes sind vom Clubhaus aus einsehbar. Diese Tatsache birgt Gefahren und für Täter*innen die Möglichkeit zu sexualisierten Handlungen.

Daher bitten wir alle Mitglieder: Achtet aufeinander und haltet die Augen offen. SCHWEIGEN SCHĂśTZT DIE FALSCHEN!

4.1 Ansprechperson(en) und Arbeitsgruppe

Der Vorstand des TC Menden ernennt mindestens eine Ansprechperson, die sich um die Belange rund um das Thema sexualisierte Gewalt kĂĽmmert. Die Ansprechperson ist fĂĽr die Bildung einer Arbeitsgruppe verantwortlich.

Aufgaben der Arbeitsgruppe:

Die Kontaktdaten mehrerer Mitglieder der Arbeitsgruppe werden auf der Vereinshomepage und in diesem Schutzkonzept veröffentlicht.

4.2 Aufgabenprofil der Ansprechperson(en)

Die Ansprechperson(en) ist/sind fĂĽr folgende Aufgaben verantwortlich:

Erster Kontakt bei Verdacht fĂĽr:

Organisation des Krisenmanagements:

4.3 Grenzen der Ansprechperson(en)

Die Ansprechperson(en) ist NICHT zuständig für:

Diese Aufgaben werden an örtliche Fachstellen weitergeleitet. Die Ansprechperson(en) werden entsprechend geschult und bilden sich regelmäßig fort.

4.4 Trainingsbetrieb

Einstellung und Qualifikation:

Kommunikation und Umgang:

Aufsichtspflicht:

Bewegungskorrektur:

Die Bewegungskorrektur findet – wann immer möglich – nach dem Prinzip „hands off" in Form von Bewegungsbeschreibungen statt.

Bei taktiler Hilfestellung (hands on):

Videoanalyse:

Körperkontakt:

Weitere MaĂźnahmen:

4.5 Ausbildungen und Schulungen

4.6 Clubhaus und Platzanlage

Umkleiden und Sanitärräume:

Beleuchtung:

Spielplatz:

4.7 Mannschaftsspiele und Turniere

Fahrten zu Spielen:

Körperkontakt bei Siegen/Niederlagen:

4.8 Camps und Fahrten

Vorbereitung:

Ăśbernachtungen:


5. Einsatz digitaler Medien

WhatsApp-Kommunikation:


6. Ă–ffentlichkeitsarbeit

Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotos:

6.1 Ergänzung der Vereinssatzung

Die Vereinssatzung wird um folgende Formulierung ergänzt:

Der Verein, seine Amtsträger*innen und Mitarbeiter*innen bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und treten für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.

Der Verein pflegt eine Aufmerksamkeitskultur und führt regelmäßig Präventionsmaßnahmen durch. Zur Sicherstellung erlässt der Gesamtvorstand ein entsprechendes Schutzkonzept mit:


7. Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

Der TC Menden strebt die Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis an. Die Erarbeitung und lebendige Umsetzung des Schutzkonzepts ist ein erster Schritt in diese Richtung. Die Zusammenarbeit mit örtlichen Beratungsstellen ist bereits aufgebaut.


8. Intervention

Trotz aller Präventionsmaßnahmen muss der TC Menden auf Verdachtsfälle vorbereitet sein. Diskretion und Opferschutz stehen dabei an erster Stelle. Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten sowie der Datenschutz werden geachtet.

8.1 Unschuldsvermutung

Bei jedem Verdacht muss die strafrechtliche Unschuldsvermutung der beschuldigten Person Anwendung finden. Es darf nicht zu einer vorschnellen oder öffentlichen Vorverurteilung kommen.

Diese Unschuldsvermutung gilt bis zu einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung.

8.2 Vorgehensweise im Verdachtsfall

Grundsätze:

Interventionsschritte:

Schritt 1: Gesprächsprotokoll führen

Das Protokoll ist sachlich, rein informativ und enthält keine Interpretationen:

Schritt 2: Transparenz gewährleisten

Schritt 3: Gespräche führen

Schritt 4: Information des Vorstands

Schritt 5: SofortmaĂźnahmen

Bei erhärtetem Verdacht:

Schritt 6: Fachberatungsstelle einschalten

Schritt 7: Rehabilitation bei unbestätigtem Verdacht

Schritt 8: Ă–ffentlichkeitsarbeit

8.3 Möglichkeiten im Umgang mit dem Täter oder der Täterin

Bestätigt sich ein Verdachtsfall, muss der Vorstand tätig werden.

8.3.1 Dienstrechtliche Möglichkeiten für Hauptamtliche

8.3.2 Möglichkeiten bei Ehrenamtlichen

8.4 Ăśbersicht Krisenplan

Der detaillierte Krisenplan zeigt schematisch die Interventionsschritte bei verschiedenen Verdachtsszenarien:

Für jede Situation sind klare Handlungsschritte, Zuständigkeiten und externe Kontaktstellen definiert.


9. Mitglieder der Arbeitsgruppe

Name Telefon
Verena Humpert (Ansprechperson)0177 3280694
Paula Schulz—
Lotta Julke—
Maria Spies01511 7650896
Marie Klute—
Lena Wulff01575 1781859
Clemens Markmann—
Ida Zimmermann—
Hanna Remes0162 7346160
Jana Zimmermann0179 3929725
Sarah Riebel—

10. Kontaktadressen

Beratung von Betroffenen nach (sexuellen) Ăśbergriffen

Zweckverband fĂĽr Psychologische Beratung und Hilfen
Fachdienst gegen sexualisierte Gewalt
ArndtstraĂźe 14, 58708 Menden

Ansprechpartnerin: Frau Prell-Tuttas
Tel: 02371 47827-30
Mobil: 0176 40444602
E-Mail: menden@zfb-iserlohn.de oder y.prell-tuttas@zfb-iserlohn.de

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im familiären Umfeld

Beratungsstelle des Zweckverbands

Ansprechpartnerin: Lea Knöppel
Tel: 02371 4782747
E-Mail: 8bBeratung@zfb-iserlohn.de

Jugendamt Menden

Abteilung Jugend und Familie
Neumarkt 5, 58706 Menden

Tel: 02373 903-0
E-Mail: jugendamt-menden@menden.de

Leitung: Christian Goebels
Tel: 02373 903-1486
E-Mail: c.goebels@menden.de

Bei Fällen akuter Kindeswohlgefährdung

Team Erzieherische Hilfen: ASD - WJH - Beistandschaft - Jugendgerichtshilfe

Sprechzeiten:
Täglich 8:15 - 10:00 Uhr
Donnerstag nachmittags 14:30 - 15:30 Uhr

Tagesrufbereitschaft: 0160 32 77 124

An Wochenenden und auĂźerhalb der Ă–ffnungszeiten:
Polizeidienststelle Menden
Tel: 02373 90990

Bei tennisspezifischen Anliegen

Westfälischer Tennisverband
Westicker Str. 32, 59174 Kamen

Ansprechpartnerin: Tina Dragutinovic-Moos
Tel: 02307 9246024
E-Mail: tdragutinovic@wtv.de


11. Schlusswort

Mit diesem Schutzkonzept haben wir einen wichtigen Schritt getan, um unseren Verein zu einem sicheren Ort für alle Mitglieder zu machen. Wir verstehen dies als einen fortlaufenden Prozess und verpflichten uns, die hier festgelegten Maßnahmen konsequent umzusetzen, regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Der Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Jedes Vereinsmitglied trägt Verantwortung dafür, dass wir eine Kultur des Hinsehens und der Achtsamkeit leben. Wir ermutigen alle, wachsam zu sein, Bedenken offen anzusprechen und sich aktiv für ein respektvolles Miteinander einzusetzen.

Unser Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Sportler*innen, Trainer*innen, Ehrenamtliche und Mitarbeitenden sicher und wertgeschätzt fühlen. Nur so können wir unserem Auftrag als Sportverein gerecht werden und die positiven Werte des Sports vermitteln.

Wir danken allen, die an der Erstellung dieses Schutzkonzepts mitgewirkt haben, und laden alle Vereinsmitglieder ein, sich weiterhin aktiv an seiner Umsetzung und Weiterentwicklung zu beteiligen.

Gemeinsam machen wir unseren Verein zu einem Vorbild fĂĽr Sicherheit und Respekt im Sport.


12. Anlagen

Leitbild des TC Menden e.V.

1. Unser Selbstverständnis

Der TC Menden e.V. ist mehr als ein Sportverein – wir sind eine Gemeinschaft, die den Tennissport lebt und fördert. Unser Verein ist offen für Menschen aller Altersgruppen, Kulturen und Hintergründe. Wir sehen uns als Ort der Begegnung, des Miteinanders und des fairen sportlichen Wettbewerbs.

2. Unsere Ziele

Wir möchten den Tennissport in Menden und der Region stärken, Spaß an Bewegung vermitteln und sowohl Breiten- als auch Leistungssport ermöglichen. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Förderung von Kindern und Jugendlichen, um ihnen sportliche, soziale und persönliche Entwicklungschancen zu bieten.

3. Unsere Werte

4. Unser Miteinander

Wir begegnen uns auf Augenhöhe und schaffen ein Umfeld, in dem sich alle Mitglieder – unabhängig von Alter, Geschlecht, Erfahrung oder Herkunft – wohlfühlen können. Transparente Kommunikation, gegenseitige Unterstützung und Zivilcourage sind Grundlage unseres Vereinslebens.

5. Unsere Vision

Wir wollen ein Verein sein, der Tradition mit Zukunft verbindet:

6. Unser Beitrag zur Gesellschaft

Der TC Menden e.V. trägt aktiv zum gesellschaftlichen Leben in der Stadt und Region bei. Wir fördern Gesundheit, Fairness und Integration und möchten durch unsere Arbeit einen positiven Beitrag zum sozialen Zusammenhalt leisten.

Dieses Leitbild ist Orientierung und Verpflichtung zugleich – für Mitglieder, Mitarbeitende und die Öffentlichkeit.

Ehrenkodex

Als Mitarbeiter*in, Trainer*in oder Verantwortliche*r des TC Menden e.V. verpflichte ich mich zur Einhaltung folgender Grundsätze:

  1. Ich respektiere die Würde und Persönlichkeit jedes Menschen.
  2. Ich verhalte mich gegenĂĽber allen fair, respektvoll und verantwortungsbewusst.
  3. Ich achte auf die individuelle Situation und die persönlichen Grenzen jedes Einzelnen.
  4. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus und missbrauche meine Position nicht.
  5. Ich verzichte auf jegliche Form von Gewalt – sei sie körperlich, seelisch oder sexualisiert.
  6. Ich beziehe aktiv Stellung gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten.
  7. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen aller Schutzbefohlenen.
  8. Ich gehe achtsam mit Körperkontakt um und frage im Bedarfsfall um Erlaubnis.
  9. Ich gestalte Beziehungen zu Schutzbefohlenen transparent und professionell.
  10. Ich bin mir meiner Vorbildfunktion bewusst und handle entsprechend.
  11. Ich informiere mich regelmäßig über das Schutzkonzept und nehme an Fortbildungen teil.
  12. Ich schaue nicht weg und spreche Fehlverhalten aktiv an.

Mit meiner Unterschrift erkenne ich diesen Ehrenkodex an und verpflichte mich zu dessen Einhaltung.

Verhaltensregeln

Aushang Kabinen-Regeln

Aushang Spielplatz

FĂĽr Eltern/Erziehungsberechtigte:

Regeln fĂĽr Kinder: