Beitragsordnung

(Stand: 06.02.2025)

Ergänzend zur Satzung gibt sich der Tennisclub Menden e.V. (TCM) die nachfolgende Beitragsordnung.

§ 1 Allgemeines

  1. Der Einzug von Beiträgen und / oder Nenngeldern erfolgt bei Fälligkeit durch Lastschrift. Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem TCM ein SEPA-Mandat zum Einzug seiner Forderungen mittels Lastschrift zu erteilen. Änderungen der Bankverbindung sind dem TCM unverzüglich mitzuteilen. Die Beiträge werden zu Beginn des Jahres eingezogen.
  2. Sind Lastschriften durch das Verschulden des Mitgliedes nicht einlösbar, so hat das Mitglied dem TCM anfallende Kosten zu ersetzen.
  3. Ist ein Mitglied mit Beiträgen und / oder Gebühren trotz Mahnung mit angemessener Frist und fruchtlosem Verstreichen dieser Frist in Verzug, kann der Vorstand die Mitgliedschaft das betreffenden Mitglieds ruhen lassen, d.h. vom Nutzungsrecht nach §8 der Satzung an den Sportanlagen und -einrichtungen und von der Teilnahme an internen Veranstaltungen des TCM ausschließen, bis das Mitglied die ausstehenden Beiträge ausgeglichen hat.
  4. Im Interesse des Vereins und bei Bedürftigkeit kann der Vorstand einzelnen Mitgliedern Beiträge und Gebühren ermäßigen, stunden, erlassen oder eine Ratenzahlung vereinbaren. Bei Ratenzahlungen sind diese per Dauerauftrag zu leisten.
  5. Die Mitgliedsbeiträge sind ab 1. Januar für das jeweilige Geschäftsjahr fällig. Die Mitgliedsbeiträge sind auch dann für das ganze Geschäftsjahr zu zahlen, wenn ein Mitglied während des laufenden Geschäftsjahres austritt oder seinen Status ändert.

§ 2 Mitgliedsbeiträge

  1. Die Mitgliedsbeiträge betragen zurzeit:

    Art der MitgliedschaftBeitrag p.a.

    Vollmitglied

    Volljährige Mitglieder

    € 240,00

    Zweitmitglied

    Partner eines Vollmitgliedes (Ehe / eheähnliche Gemeinschaft)

    € 140,00

    Doppelmitglied

    Vollmitglieder in einem weiteren Tennisverein, die in einer Mannschaft des TCM spielen möchten und dazu dem TCM beitreten. Der Vollmitgliedsbeitrag wird zunächst eingezogen. Eine Erstattung erfolgt gegen Nachweis des 2.Vereines, dass hier der volle Mitgliedsbeitrag gezahlt wird. Der Nachweis ist innerhalb des Beitragsjahres spätestens 4 Wochen nach Saisonbeginn vorzulegen.

    € 140,00

    Mitglieder in Ausbildung oder Studium bis 27 Jahren

    Volljährige in Schule, Ausbildung oder Studium müssen unaufgefordert eine Bescheinigung vorlegen. Andernfalls wird der volle Mitgliedsbeitrag eingezogen.

    € 140,00

    Weitere Mitglieder in Ausbildung oder Studium bis 27 Jahren

    Volljährige in Schule, Ausbildung oder Studium mit mindestens einem Bruder oder einer Schwester, der / die Vereinsmitglied ist / sind, müssen unaufgefordert eine Bescheinigung vorlegen. Andernfalls wird der volle Mitgliedsbeitrag eingezogen. Bei Geschwistermitgliedern in dieser Situation teilt sich die Summe von 140 € und 70 € in gleichen Teilen auf 105 €.

    € 70,00

    Mitglieder in Schule, Ausbildung oder Studium beitragsfrei ("Student")

    Beide Elternteile müssen Mitglied sein. Es muss nur für zwei minderjährige bzw. volljährige Kinder/Jugendliche/Studenten ein Beitrag bezahlt werden, jedes weitere Kind im Status Kind, Jugendlicher oder Student ist beitragsfrei (Unaufgeforderte Vorlage einer Bescheinigung innerhalb des Beitragsjahres spätestens 4 Wochen nach Saisonbeginn erforderlich.).

    € 0,00

    Jugendliche/-r

    Mitglieder von 7 bis 18 Jahre.

    € 80,00

    Weitere/-r Jugendliche/-r

    Mitglieder von 7 bis 18 Jahre mit mindestens einem Bruder oder einer Schwester, der / die Vereinsmitglied im Status Jugendlicher oder Student ist.

    € 40,00

    Jugendliche/-r beitragsfrei

    Beide Elternteile müssen Mitglied sein. Es muss nur für zwei minderjährige bzw. volljährige Kinder Beitrag bezahlt werden, jedes weitere Kind im Status Kind, Jugendlicher oder Student ist beitragsfrei.

    € 0,00

    Kind

    Mitglieder unter 7 Jahren.

    € 50,00

    weiteres Kind

    Mitglieder unter 7 Jahren mit mindestens einem Bruder oder einer Schwester, der / die Vereinsmitglied im Status Kind, Jugendlicher oder Student ist.

    € 25,00

    Kind beitragsfrei

    Beide Elternteile müssen Mitglied sein. Es muss nur für zwei minderjährige bzw. volljährige Kinder Beitrag bezahlt werden, jedes weitere Kind im Status Kind, Jugendlicher oder Student ist beitragsfrei.

    € 0,00

    Passiv

    Kein aktiver Spieler, sondern Förderer des Vereins, Teilnahme am Clubleben.

    € 70,00
  2. Eine Aufnahmegebühr für den TCM wird zurzeit nicht erhoben.
  3. Als weiterer Beitrag sind Voll- und Doppelmitglieder gemäß §9 Abs. 2 der Satzung verpflichtet Arbeitsleistungen im Rahmen der Erhaltungs- und Verbesserungsmaß- nahmen der Vereinsanlagen und -einrichtungen zu erbringen. Die Anzahl der jährlichen Arbeitsstunden beschließt die Mitgliederversammlung.

    Wahlweise kann das Mitglied die zu erbringenden Arbeitsstunden durch Zahlung eines Geldbetrages abgelten. Die Höhe dieses Geldbetrages, je nicht geleisteter Arbeitsstunde (Abgeltungsbetrag) beschließt die Mitgliederversammlung. Werden bis zum Ende des Geschäftsjahres (31. Dezember) nicht alle von der Mitgliederversammlung festgelegten Arbeitsstunden erbracht, hat das Mitglied von seinem Wahlrecht in der Weise Gebrauch gemacht, die entsprechende Abgeltungszahlung zu leisten. Nicht geleistete Arbeits- stunden werden zum Geschäftsjahresende (31. Dezember) mit 8,00 € pro Arbeitsstunde belastet.

    Arbeitsstunden können innerhalb einer Familie oder eheähnlichen Gemeinschaften verrechnet werden.

    Die Anzahl der Arbeitsstunden kann reduziert werden, wenn ein Mitglied nach dem 30. Juni des laufenden Geschäftsjahres eintritt. Der Vorstand entscheidet in diesen Fällen. Weitere Modalitäten zur Ableistung der Arbeitsstunden und deren Dokumentation werden vom Vorstand festgelegt und durch Aushang bekanntgegeben.

§ 3 Saisongäste

  1. Eine Saisonkarte kann nur einmalig für die laufende Saison erworben werden. Wird bis zum 30. November des betroffenen Geschäftsjahres nicht widersprochen, so wird der Saisongast im Folgejahr automatisch Mitglied. Bei Sonderbeiträgen gem. §9 Abs. 4 der Satzung werden Saisongäste nicht einbezogen. Eine Saisonkarte ist nicht übertragbar.
  2. Der Preis für die Saisonkarte beträgt zurzeit € 80,00.

§ 4 Gastspieler

  1. Der Beitrag für Gastspieler beträgt zurzeit € 10,00 pro Stunde. Für Kinder und Jugendliche beträgt dieser Beitrag € 5,00 pro Stunde, für passive Mitglieder € 10,00 pro Stunde. Gastspieler, die in einem anderen Mendener Tennisverein oder einem Partnerverein des TCM Mitglied sind, sind von diesem Beitrag befreit.

    Die Beiträge sind nach Beendigung der Sommersaison fällig und werden dem gastgebenden Mitglied belastet.

    Für Gastspieler ohne Spielpartner aus dem Verein beträgt die Platzmiete 20,00 €/Stunde.

  2. Alles Weitere regelt die "Platz- und Spielordnung".

§ 5 Jugendtraining

  1. Die Beiträge für das Jugendtraining betragen zurzeit:

    SaisonBeitrag p.a.
    Sommer- und Wintersaison€ 275,00
    nur Sommersaison€ 137,50
    nur Wintersaison€ 137,50
  2. Bei Geschwisterkindern, die am Jugendtraining teilnehmen, verringert sich der Beitrag ab dem zweiten Geschwisterkind auf € 125,00 pro Saison.
  3. Die Beiträge sind zu Beginn der jeweiligen Saison fällig. Sie werden i.d.R. für die Sommersaison im Juni bzw. für die Wintersaison im Dezember belastet.
  4. Umlagen für die Hallenmieten während der Wintersaison sind zu Beginn der Saison fällig.
  5. Alles Weitere ergibt sich aus der "Trainingsordnung".

§ 7 Inkrafttreten

Die geänderte Beitragsordnung tritt am 06.02.2025 in Kraft.