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Platz- und Spielordnung

1 Spielberechtigung


1.1 Kinder und Jugendliche ( oben)

sind von Mo - Fr nur bis 18.00 Uhr spielberechtigt (Ausnahme: Jugendliche, die für vereinseigene Erwachsenenmannschaften gemeldet sind und mit erwachsenen Mannschaftskameraden spielen)[1].



1.2 Gäste (alle Nicht-Vereinsmitglieder) ( oben)


1.2.1 dürfen nur mit Vereinsmitgliedern spielen und nur bei nicht ausgelasteter Platzanlage.

1.2.2 Das Einhängen von Marken bei Spielen mit Gast-Beteiligung darf deshalb auch erst zu Beginn der Stunde, also nicht im vorhinein erfolgen (Achtung: diese Einschränkung gilt nicht, wenn der Gast bzw. die Gäste von mindestens zwei spielberechtigten Vereinsmitgliedern (in einem Doppel) begleitet werden. Ein so zusammengestelltes Doppel darf sich auch bei ausgelasteter Platzanlage im vorhinein einhängen).

1.2.3 Wer mit seinem Gast unter Beachtung dieser Auflagen einen freien Platz belegt, darf diese Stunde – auch bei zwischenzeitlich eintretender Anlagenauslastung – zu Ende spielen.

1.2.4 Die gastgebenden Mitglieder verpflichten sich, ihren Namen, Mitgliedsnummer, den Namen des Gastes, Datum und Spielzeit vor Spielbeginn in die Gästeliste einzutragen. Hierfür werden dem Mitglied 10,00 € pro Stunde vom Konto abgebucht.

1.2.5 Achtung: Nicht-Vereinsmitglieder (Gäste), die für vereinseigene Erwachsenenmannschaften gemeldet sind, Gast-Trainer die vom Vorstand genehmigtes Jugend- oder Mannschaftstraining durchführen oder aber Gäste, die selber (vom Vorstand genehmigtes) Training erhalten, sind von diesen Gastspieler-Beschränkungen/ -Auflagen befreit.


1.3 Saisongäste ( oben)


1.3.1 besitzen den Status eines Vollmitgliedes

1.3.2 Grundsätzlich bietet der TCM drei verschiedene Saisongastmodelle:

a.) Nicht-Mannschaftsspieler => max. 1 Jahr, danach Entscheidung für oder gegen Vollmitgliedschaft

b.) Verstärkung für 1. Herren bzw. 1. Damenmannschaft => max. 1 Jahr (beitragsfrei), danach Entscheidung für oder gegen Vollmitgliedschaft

c.) Verstärkung für Erwachsenenmannschaften höherer AKs => 1 Jahr bei Vollmitgliedschaft in einem anderen Verein (verlängerbar auf max. 3 Jahre bei Zustimmung von Mannschaft & Vorstand), danach ...

 

1.4 Passive Vereinsmitglieder ( oben)


müssen sich vor (!) Spielbeginn in die ausgehängte Gästeliste eintragen (5,00 € / Std.), sind aber unbeschränkt spielberechtigt.


1.5 Mannschaftsspieler ( oben)


1.5.1 sind während des eigenen Mannschaftstrainings auf anderen Plätzen nicht spielberechtigt[1].

1.5.2 Während der gesamten Sommersaison steht den Mannschaften der ihnen zugeteilte Trainings-platz zur Verfügung. Ist der Trainingsplatz allerdings 10 Minuten nach Spielzeitbeginn nicht durch mindestens 2 Mannschaftsspieler belegt, kann er bis zur nächsten Spielzeit auch von anderen Mitgliedern genutzt werden.

1.5.3 Bei unbespielbaren Trainingsplätzen (z.B. nach Regenschauern oder bei Meisterschaftsspielen) kann das Training für die vollständige Trainingszeit auf andere freie Plätze verlegt werden. Dies muss dann unbedingt durch Einhängen der blauen TRAINING-Marken angezeigt werden.


1.6 Trainer ( oben)


unterliegen bei außerplanmäßigen Trainerstunden (jederzeit möglich) den allgemeinen Regeln der Platz- und Spielordnung.


2 Platzbelegung ( oben)


2.1 Marken ( oben)


Jedes aktive Vereinsmitglied erhält eine Marke mit seiner Mitgliedsnummer zum Einhängen (die Farben sind ohne Bedeutung!).

 

2.2 Einhängen ( oben)


2.2.1 Vollständig (Einzel: 2 Marken, Doppel: 4 Marken!). Zum Auffinden der Mitspieler-Marken dient die ausgehängte Mitgliederliste.

2.2.2 Vor (!) Spielbeginn

2.2.3 Mindestens einer der eingehängten Spieler muss anwesend sein.

2.2.4 Passive Mitglieder verwenden bitte die „PASSIV“-Marken, Gäste die „GAST“-Marken, Trainer die „TRAINING“-Marken und Mannschaftsführer sowie Turnierleiter die „TURNIER“-Marken.

2.2.5 bei Zuspätkommen eines Spielpartners geht der Platzanspruch nach zehn Minuten verloren.

2.2.6 Ist der Platz bei Eintreffen auf der Anlage frei, darf darauf grundsätzlich sofort gespielt werden. Allerdings ist es erst dann erlaubt, sich für die Folgestunde einzuhängen, wenn die laufende Spielstunde über die Hälfte verstrichen ist.

 

2.3 Weiterhängen ( oben)


Das Weiterhängen von Spielermarken auf die direkt nachfolgende Spielzeit des gleichen Platzes oder eines anderen Platzes ist erst nach Ablauf der belegten Spielzeit erlaubt. Und auch nur dann, wenn dabei auf anderen Plätzen keine Spieler verdrängt werden.

 

2.4 Aushängen ( oben)


Nach Spielende ist die Marke zurückzuhängen.

2.5 Besondere Platzbelegung durch den Vorstand ( oben)


Um einen möglichst gerechten und reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten und den Leistungs- und Breitensport zu fördern, kann der Vorstand – insbesondere die Sportwarte und der Jugendwart – folgende Platzbelegung durch unterschriebenen Aushang im Clubhaus regeln:

2.5.1 Trainingszeiten für Mannschaften, Kinder und Jugendliche

2.5.2 Meisterschaftsspiele unserer Vereinsmannschaften

2.5.3 Platzreservierungen für Turniere oder Freundschaftsspiele

 

2.6. Belegung der Plätze 1-3 bei Mannschaftsspielen

 

Bei am selben Tag angesetzten Mannschaftsspielen gilt folgende Regelung für die Zuteilung der vord. Plätze 1-3:

 

Auf den Plätzen 1-3 spielt die Mannschaft mit der höheren Spielklasse. Dabei ist zu beachten, dass in den Altersklassen, in denen keine Oberliga existiert, die Regionalliga mit der Westfalenliga und die Westfalenliga mit der Oberliga gleichzusetzen ist. Bei Spielklassengleichheit entscheidet die Anzahl der tieferen Spielklassen (siehe Spielklassenübersicht). Abweichende Absprachen zwischen den Mannschaftsführern sind immer möglich und haben Vorrang.

 

3. Platzpflege ( oben)


Um optimale Voraussetzungen zum Tennisspielen zu gewährleisten, sind die Plätze wie folgt zu pflegen:

3.1.1 Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.

3.1.2 Nach dem Spielen und vor Beginn der neuen Spielzeit muss der Platz mit dem Schleppnetz vollständig abgezogen und die Linien gefegt werden. Bei Trockenheit des Aschebodens ist der Platz außerdem abzuspritzen, auch wenn der Platz nach Beendigung des Spiels nicht mehr belegt ist.

3.1.3 Ist der Platz vorher nicht belegt gewesen und der Ascheboden ausgetrocknet, so ist der Platz auch vor Spielbeginn abzuspritzen.

3.1.4 Die Plätze sind sauber zu verlassen. Leergut ist im Clubhaus abzugeben.


4 Platzbeleuchtung ( oben)


4.1.1 Bei einbrechender Dunkelheit können die Plätze 2-6 beleuchtet werden. Die Flutlichtanlage ist so konzipiert, dass Platz 2 einzeln, die Plätze 3 und 4 sowie die Plätze 5 und 6 jeweils nur gemeinsam beleuchtet werden können.

4.1.2 Die erforderliche Beleuchtung ist beim Clubwirt anzumelden.

4.1.3 Die Beleuchtung soll möglichst wirtschaftlich ausgenutzt werden. Hierzu ist es notwendig, dass Spieler unter Umständen spätestens nach Satzende den Platz wechseln.

4.1.4 Nach Spielende ist dem Clubwirt umgehend mitzuteilen, dass das Licht ausgeschaltet werden kann.

[1] (Zeitliche) Spielbeschränkungen werden erst bei vollständig ausgelasteter Platzanlage wirksam, dann aber unverzüglich!

 

Der Vorstand
Stand : 18.01.2007

 

 




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letzte Änderung am 27.01.2007, 09.40 Uhr

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