1 Spielberechtigung
1.1 Kinder und Jugendliche (
oben)
sind von Mo - Fr nur bis 18.00 Uhr spielberechtigt
(Ausnahme: Jugendliche, die für vereinseigene
Erwachsenenmannschaften gemeldet sind und mit
erwachsenen Mannschaftskameraden spielen)[1].
1.2 Gäste (alle Nicht-Vereinsmitglieder)
(
oben)
1.2.1 dürfen nur mit Vereinsmitgliedern spielen
und nur bei nicht ausgelasteter Platzanlage.
1.2.2 Das Einhängen von Marken
bei Spielen mit Gast-Beteiligung darf deshalb
auch erst zu Beginn der Stunde, also nicht im
vorhinein erfolgen (Achtung: diese Einschränkung
gilt nicht, wenn der Gast bzw. die Gäste
von mindestens zwei spielberechtigten Vereinsmitgliedern
(in einem Doppel) begleitet werden. Ein so zusammengestelltes
Doppel darf sich auch bei ausgelasteter Platzanlage
im vorhinein einhängen).
1.2.3 Wer mit seinem Gast unter
Beachtung dieser Auflagen einen freien Platz belegt,
darf diese Stunde auch bei zwischenzeitlich
eintretender Anlagenauslastung zu Ende
spielen.
1.2.4 Die gastgebenden Mitglieder
verpflichten sich, ihren Namen, Mitgliedsnummer,
den Namen des Gastes, Datum und Spielzeit vor
Spielbeginn in die Gästeliste einzutragen.
Hierfür werden dem Mitglied 10,00 € pro
Stunde vom Konto abgebucht.
1.2.5 Achtung: Nicht-Vereinsmitglieder
(Gäste), die für vereinseigene Erwachsenenmannschaften
gemeldet sind, Gast-Trainer die vom Vorstand genehmigtes
Jugend- oder Mannschaftstraining durchführen
oder aber Gäste, die selber (vom Vorstand
genehmigtes) Training erhalten, sind von diesen
Gastspieler-Beschränkungen/ -Auflagen befreit.
1.3 Saisongäste (
oben)
1.3.1 besitzen den Status eines Vollmitgliedes
1.3.2 Grundsätzlich bietet
der TCM drei verschiedene Saisongastmodelle:
a.) Nicht-Mannschaftsspieler =>
max. 1 Jahr, danach Entscheidung für oder
gegen Vollmitgliedschaft
b.) Verstärkung für 1.
Herren bzw. 1. Damenmannschaft => max. 1 Jahr
(beitragsfrei), danach Entscheidung für oder
gegen Vollmitgliedschaft
c.) Verstärkung für Erwachsenenmannschaften
höherer AKs => 1 Jahr bei Vollmitgliedschaft
in einem anderen Verein (verlängerbar auf
max. 3 Jahre bei Zustimmung von Mannschaft &
Vorstand), danach ...
1.4 Passive
Vereinsmitglieder (
oben)
müssen sich vor (!) Spielbeginn in die ausgehängte
Gästeliste eintragen (5,00 € / Std.),
sind aber unbeschränkt spielberechtigt.
1.5 Mannschaftsspieler (
oben)
1.5.1 sind während des eigenen Mannschaftstrainings
auf anderen Plätzen nicht spielberechtigt[1].
1.5.2 Während der gesamten
Sommersaison steht den Mannschaften der ihnen
zugeteilte Trainings-platz zur Verfügung.
Ist der Trainingsplatz allerdings 10 Minuten nach
Spielzeitbeginn nicht durch mindestens 2 Mannschaftsspieler
belegt, kann er bis zur nächsten Spielzeit
auch von anderen Mitgliedern genutzt werden.
1.5.3 Bei unbespielbaren Trainingsplätzen
(z.B. nach Regenschauern oder bei Meisterschaftsspielen)
kann das Training für die vollständige
Trainingszeit auf andere freie Plätze verlegt
werden. Dies muss dann unbedingt durch Einhängen
der blauen TRAINING-Marken angezeigt werden.
1.6 Trainer (
oben)
unterliegen bei außerplanmäßigen
Trainerstunden (jederzeit möglich) den allgemeinen
Regeln der Platz- und Spielordnung.
2 Platzbelegung (
oben)
Jedes aktive Vereinsmitglied erhält eine
Marke mit seiner Mitgliedsnummer zum Einhängen
(die Farben sind ohne Bedeutung!).
2.2 Einhängen
(
oben)
2.2.1 Vollständig (Einzel: 2 Marken, Doppel:
4 Marken!). Zum Auffinden der Mitspieler-Marken
dient die ausgehängte Mitgliederliste.
2.2.2 Vor (!) Spielbeginn
2.2.3 Mindestens einer der eingehängten
Spieler muss anwesend sein.
2.2.4 Passive Mitglieder verwenden
bitte die PASSIV-Marken, Gäste
die GAST-Marken, Trainer die TRAINING-Marken
und Mannschaftsführer sowie Turnierleiter
die TURNIER-Marken.
2.2.5 bei Zuspätkommen eines
Spielpartners geht der Platzanspruch nach zehn
Minuten verloren.
2.2.6 Ist der Platz bei Eintreffen
auf der Anlage frei, darf darauf grundsätzlich
sofort gespielt werden. Allerdings ist es erst
dann erlaubt, sich für die Folgestunde einzuhängen,
wenn die laufende Spielstunde über die Hälfte
verstrichen ist.
2.3 Weiterhängen
(
oben)
Das Weiterhängen von Spielermarken auf die
direkt nachfolgende Spielzeit des gleichen Platzes
oder eines anderen Platzes ist erst nach Ablauf
der belegten Spielzeit erlaubt. Und auch nur dann,
wenn dabei auf anderen Plätzen keine Spieler
verdrängt werden.
2.4 Aushängen
(
oben)
Nach Spielende ist die Marke zurückzuhängen.
2.5 Besondere
Platzbelegung durch den Vorstand (
oben)
Um einen möglichst gerechten und reibungslosen
Spielbetrieb zu gewährleisten und den Leistungs-
und Breitensport zu fördern, kann der Vorstand
insbesondere die Sportwarte und der Jugendwart
folgende Platzbelegung durch unterschriebenen
Aushang im Clubhaus regeln:
2.5.1 Trainingszeiten für Mannschaften,
Kinder und Jugendliche
2.5.2 Meisterschaftsspiele unserer
Vereinsmannschaften
2.5.3 Platzreservierungen für
Turniere oder Freundschaftsspiele
2.6. Belegung der
Plätze 1-3 bei Mannschaftsspielen
Bei am selben Tag angesetzten Mannschaftsspielen
gilt folgende Regelung für die Zuteilung
der vord. Plätze 1-3:
Auf den Plätzen 1-3 spielt die Mannschaft
mit der höheren Spielklasse. Dabei ist zu
beachten, dass in den Altersklassen, in denen
keine Oberliga existiert, die Regionalliga mit
der Westfalenliga und die Westfalenliga mit der
Oberliga gleichzusetzen ist. Bei Spielklassengleichheit
entscheidet die Anzahl der tieferen Spielklassen
(siehe
Spielklassenübersicht).
Abweichende Absprachen zwischen den Mannschaftsführern
sind immer möglich und haben Vorrang.
3.
Platzpflege (
oben)
Um optimale Voraussetzungen zum Tennisspielen
zu gewährleisten, sind die Plätze wie
folgt zu pflegen:
3.1.1 Die Plätze dürfen
nur mit Tennisschuhen betreten werden.
3.1.2 Nach dem Spielen und vor Beginn
der neuen Spielzeit muss der Platz mit dem Schleppnetz
vollständig abgezogen und die Linien gefegt
werden. Bei Trockenheit des Aschebodens ist der
Platz außerdem abzuspritzen, auch wenn der
Platz nach Beendigung des Spiels nicht mehr belegt
ist.
3.1.3 Ist der Platz vorher nicht
belegt gewesen und der Ascheboden ausgetrocknet,
so ist der Platz auch vor Spielbeginn abzuspritzen.
3.1.4 Die Plätze sind sauber
zu verlassen. Leergut ist im Clubhaus abzugeben.
4 Platzbeleuchtung (
oben)
4.1.1 Bei einbrechender Dunkelheit können
die Plätze 2-6 beleuchtet werden. Die Flutlichtanlage
ist so konzipiert, dass Platz 2 einzeln, die Plätze
3 und 4 sowie die Plätze 5 und 6 jeweils
nur gemeinsam beleuchtet werden können.
4.1.2 Die erforderliche Beleuchtung
ist beim Clubwirt anzumelden.
4.1.3 Die Beleuchtung soll möglichst
wirtschaftlich ausgenutzt werden. Hierzu ist es
notwendig, dass Spieler unter Umständen spätestens
nach Satzende den Platz wechseln.
4.1.4 Nach Spielende ist dem Clubwirt
umgehend mitzuteilen, dass das Licht ausgeschaltet
werden kann.
[1] (Zeitliche) Spielbeschränkungen
werden erst bei vollständig ausgelasteter
Platzanlage wirksam, dann aber unverzüglich!
Der Vorstand
Stand : 18.01.2007